Bedingungen der EVH GmbH
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AVBFernwärmeV
Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung
von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
(GVV Strom und Erdgas) - Für Strom gilt Artikel 1 (StromGVV) und
Artikel 3 (Inkrafttreten) - Für Erdgas gilt Artikel 2 (GasGVV) und
Artikel 3 (Inkrafttreten) - Gilt für alle Verträge, die nach dem
12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, soweit diese nicht vor dem
8. November 2006 beendet worden sind.
Ergänzende Bedingungen der EVH GmbH Strom und Erdgas
Gemeinsame Bedingungen aller Strom- und Erdgas-
Sonderverträge Halplus mit Privat- und Gewerbekunden
Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der EVH GmbH
Allgemeine Einkaufs-, Auftrags-, Zahlungsbedingungen
der EVH GmbH (Stand 08/2007)
Merkblatt zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
für den Einsatz von Arbeitskräften betriebsfremder
Unternehmen in der EVH GmbH (Stand 08/2007)
Zusatzbedingungen zu den Allgemeine Einkaufs-,
Auftrags- und Zahlungsbedingungen der EVH GmbH
für Werk- und Montageleistungen (Stand 08/2007)
Merkblatt für Arbeiten nach der TRGS 519
„Asbest Abbruch-, Sanierung- oder Instandhaltungsarbeiten“
für den Einsatz von Arbeitskräften betriebsfremder
Unternehmen in der EVH GmbH (Stand 07/2007)
Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der
Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH
Allgemeine Einkaufs-, Auftrags-, Zahlungsbedingungen
der Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH (Stand 07/2009)
Merkblatt zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
für den Einsatz von Arbeitskräften betriebsfremder
Unternehmen in der Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH (Stand 07/2009)
Zusatzbedingungen zu den Allgemeine Einkaufs-,
Auftrags- und Zahlungsbedingungen der Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH
für Werk- und Montageleistungen (Stand 07/2009)
Merkblatt für Arbeiten nach der TRGS 519
„Asbest Abbruch-, Sanierung- oder Instandhaltungsarbeiten“
für den Einsatz von Arbeitskräften betriebsfremder
Unternehmen in der EVH GmbH (Stand 07/2009)


